Vorkaufsrecht:
Mieter können Schadensersatz verlangen, wenn sie bei Wohnungsverkäufen nicht über ihr Vorkaufsrecht informiert und dadurch benachteiligt werden.
Eigenbdarf:
Wer den Eigenbedarf nur vortäuscht, etwa um die Wohnung teurer zu vermieten, kann sich strafbar und schadensersatzpflichtig machen.
Mietpreisbremse:
Diese gilt bei der Wiedervermietung von Bestandswohnungen, nicht jedoch bei Neubauten. Ähnliches gilt bei Modernisierungsmaßnahmen. Die erste Vermietung nach einer umfassenden Modernisierung ist von der Mietpreisbremse ausgenommen.