Rechtsanwältin Margit Degenhard
Rechtsanwältin Margit Degenhard

Arbeitsrecht

Die Anwaltskanzlei Rechtsanwältin Margit Degenhard berät Sie in allen Belangen des individualen Arbeitsrechts, das heißt, der vertraglichen Beziehung eines Arbeitnehmers zu seinem Arbeitgeber. Dabei prüfen wir Arbeitsverträge, beraten Sie zu Ihren Ansprüchen auf Lohn/Gehalt, Urlaub, Sozialleistungen etc. Im Schadensfall begleiten wir Sie bei Kündigungen, Gleichbehandlungsfragen, Mobbing.

  • Abmahnung
  • Abfindung
  • Aufhebungsvertrag
  • Arbeitsvertragserstellung
  • Arbeitsvertragsüberprüfung
  • Arbeitnehmererfindungen
  • Gehalt, Vergütungen etc.
  • Kündigung
  • Kündigungsschutz
  • Mitbestimmungsrechte Betriebsrat
  • Mutterschutz und Elternzeit
  • Mobbing und Diskriminierung
  • Schwerbehinderung
  • Teilzeit und Altersteilzeit
  • Nebenbeschäftigung
  • Scheinselbständigkeit
  • Vertretung vor Arbeitsgerichten
  • Zeugnisprüfung
  • Zeugnisberichtigung
  • Ein Arbeitgeber ist auch während der Kurzarbeit zum Ausspruch von Kündigungen berechtigt. Die Kurzarbeit schließt rechtlich betrachtet also eine Kündigung nicht aus. Dies gilt jedenfalls für personenbedingte und verhaltensbedingte Kündigungen. Für eine betriebsbedingte Kündigung muss das Arbeitsvolumen für den konkreten Arbeitsplatz aber auf Dauer weggefallen sein.
     
  • Urlaub verjährt nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts nicht automatisch nach drei Jahren. Das gilt, wenn Arbeitgeber ihre Beschäftige nicht rechtzeitig auffordern, ihren Urlaub zu nehmen und sie vor einer drohenden Verjährung warnen, entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt (9 AZR 266/20).

Hier finden Sie uns

Rechtsanwältin Margit Degenhard

Schönstr. 12

81543 München

 

 

Kooperation mit 

Rechtsanwalt Manfred Müller in Oberhausen

 

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